Hingeschaut: Red Devils MC versus Vereinsrecht!

Persönliche Einschätzung!

Bevor ich in das Thema einsteige, möchte ich euch euch bitten, zunächst dem Link zum Artikel der Süddeutschen Zeitung zu folgen und euch dort einzulesen, damit wir eine Basis haben. Danach kommt ihr bitte zurück in den Beitrag. Es geht um die Red Devils in Neumünster.

Link: https://www.sueddeutsche.de/panorama/suche-nach-verbotenen-symbolen-verbotene-symbole-lka-durchsucht-rockerclub-red-devils-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241017-930-262983

Zum Thema!

In Schleswig-Holstein fährt man konsequent eine Nul-Toleranz-Strategie, die sich im sogenannten „Echten Norden“ noch etwas tiefgreifender darstellt, als in anderen Bundesländern. Bestandteil dieser Strategie ist u. a. auch die Durchsuchung von Vereinsräumen, selbst dann, wenn dort keine Öffentlichkeit hergestellt ist und die Mitglieder unter sich ein Meeting abhalten.

Polizeitaktisch ist das nachvollziehbar, wobei der Grund für die Durchsuchung nach VereinG letztlich wohl eher darauf abzielt, Zufallsfunde zu erhalten, um weitere Maßnahmen einzuleiten, zum Beispiel bei Waffenfunden. Damit sind natürlich jetzt nicht sogenannte Dekowaffen gemeint. Irgendwie riecht die Nummer jedenfalls nach Aktionismus, denn bei der Verschärfung des Vereinsrechtes ging es ja im Kern darum, die Insignien aus der Öffentlichkeit zu verbannen.

Nun, hier saßen Red Devils unter sich in ihrem Klubhaus ohne Öffentlichkeit! Doch wer weiß, evtl definiert die Rennleitung in S-H ja jedes anwesende Mitglied bereits als Öffentlichkeit. Möglich ist das durchaus. Ich verweise an dieser Stelle mal auf das Schreiben der Polizeidirektion Osnabrück an alle in dessen Amtsbezirk ansässigen MC’s in Bezug auf das Verbot der BMC Federation West Central. (Link unten)

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Wechselwirkungen!

Eines muss jedem klar sein. Die Rennleitung erstellt vor einem Einsatz kein Rechtsgutachten, um die Rechtssicherheit des Einsatzes abzuklopfen. Sie handelt gemäß den eigenen Zielen. Wer damit nicht klarkommt, muss halt klagen. Mit diesem Einsatz hat man jedenfalls neue Verfahren generiert, Verfahren, die man in der BKA-Statististik ausweisen kann, um die Gefährlichkeit von sogenantnen OMCG’s weiter zu bekräftigen. Ob es zu Verurteilungen kommt, ist der Statistik nämlich egal, weil diese keine Quervergleiche zu letztinstanzlichen Urteilen im Kontext zu den Verfahren vornimmt. Warum eigentlich nicht?

Logen wird damit jede Statistik aufgebläht und gibt keinesfalls die reale Situation wieder, denn realistisch kann sie m. E. nur auf der Basis von letztinstanzlichen Urteilen sein. Die Politik nimmt das jedoch dankend an und führt die Satistiken in der Debatte als Argument für die Gefahr für die Öffentlichkeit an. Dass sich nach der Verschärfung in 2017 alle betroffenen MC’s an das Insignienverbot halten und ihre Kutten nicht in der Öffentlichkeit tragen, wird nicht erwähnt. Aber Vorsicht, dass Tragen der Kutten auf einer Bikerparty, die als geschlossene Gesellschaft deklariert ist, kann bereits aus polizeilicher Sicht einen Verstoß gegen das Insignienverbot darstellen. (Aspekt Polizeirecht)

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Fazit!

Für mich ist das, was in Neumünster ablief und letztlich auch dabei herauskam nichts weiter, als eine taktische Maßnahme nach dem Motto „Wir haben alles im Griff und euch auf dem Zettel!“. Der Öffentlichkeit wird das ohnehin egal sein, sie hat derzeit ganz andere Sorgen. Ob die Aktion jedoch juristisch einwandfrei ist, nun, dass darf man sicherlich wenigstens mal infrage stellen. Jetzt liegt der Ball aber im Feld der Red Devils und der MC muss entscheiden, ob er dagegen vorgeht.

Ich werde das mal weiter beobachten und informiere euch über das Ergebnis der Verfahren, auch wenn das vermutlich auf Strafbefehle hinausläuft und es am Ende keine Gerichtsverfahren gibt. Spätestens seit dem Fall Steffen R ist das in S-H jedenfalls echt geboten ganz genau hinzuschauen. My 5 Cents.

Link zum thema passend: https://bikesmusicandmore.com/die-kriminalisierung-der-rockerszene-schreitet-voran/

Autor: Lars Petersen

Mitglied im DPV Deutscher Presseverband - Verband für Journalisten e.V. Über 30 Jahre Erfahrung als Vertriebsmann, davon 9 Jahre Anzeigenleiter bei der Borgmeier Media Gruppe GmbH in Delmenhorst. Steckenpferd? Texten. Zur Person? Vater und MC-Mitglied (1%er). Karre? 99er Harley Davidson Road King. KM pro Jahr? Das reicht schon! Mein Credo? Geht nicht, gibt es nicht!! Machen, nicht labern! Der Autor weist ausdrücklich darauf hin, dass er seine Tätigkeit mit der höchst möglichen Neutralität und Objektivität ausführt und die Inhalte im Online-Magazin nur von ihm entschieden werden, sofern es sich nicht um bezahlte Aufträge handelt. Besonderes: U. a. Veranstalter von Bikes, Music & More Vol.1 bis 5. - Das Biker-Festival in Delmenhorst, Organisator der Biker Meile im Rahmen des Delmenhorster Autofrühlings sowie Produzent vom Motorcycle Jamboree Journal. Ausrichter vom Rocker Talk 1 und 3.